Wie sieht das eigentlich gesetzlich aus zwecks Airgag und
Wäre schon mal interessant wie es das aussieht und ob man evtl Probleme mit der Versicherung bekommen kann wenn der Airbag nicht zündet und die Verletzungen evtl schwerer ausfallen wie mit Airbag!
Wenn das ein Muß wäre oder wird dürfte man ja eigentlich auch keinen TÜV mehr bekommen und die Gebrauchtwagenpreise für ältere Fahrzeuge mit Airbags würden ins bodenlose fallen, denn der Tausch der Teile würde mehr kosten als die Fahrzeuge idR noch an Wert haben.
Bei mir wäre dann auch der Beifahrerairbag und die Gurtstraffer zu tauschen, was ich aber nicht tun werde. Lenkrad ist ja ein paar Jahre jünger wegen Umrüstung auf 32er Raid Silberpfeil.