Was ähnliches gilt doch auch für Unterbodenbeleuchtung:
Solange diese Dinger wärend der Fahrt nicht zuschaltbar sind, sondern zum Beispiel nur im Stand (motor aus) und Tür auf, angehen, sind sie erlaubt!
Wobei auch das definitionssache ist. Wenn die Polizei einen bei Aldi aussteigen sieht und da geht nen licht unterm Auto an, wird es schwer sein, denen beizubringen, dass es in der Fahrt nicht angehen wird.
Eher werden die das Auto auseinander nehmen und nach dem Schalter dafür suchen!
Auf Nummer sicher gehen ist nie verkehrt, wie oben gesehen.
Naja mal schauen... eine Eintragung für den Kasten ist mir jedoch zu teuer, sollte ich für das Schreiben bei VW 10 Euro zahlen müssen, wäres noc herträglich =)
Aber unsere Dortsherrifs merken das eh nicht...
Die schauen sich auch nen Fahrzeugschein an wo nichts drauf steht (alle Eintragungen noch im Handschuhfach, und warten auf Übertragung beim KFZ Meldeamt), lassen einen aber weiterfahren.
Trotz bastuck, Gewinde, größeren Rädern usw...
Ist halt wieder sone Streitfrage, ob man es tun sollte oder nicht =)