ZitatBei der 1jährigen gewährleistung muss das erste halbe jahr der händler beweisen, dass das fahrzeug bei übergabe ok war. dann folgt die beweislastumkehr. im 2. halben jahr muss der käufer beweisen, dass das fahrzeug nicht ok war.
Hab ich doch gerade geschrieben :Spitze:
Zitatich würde auch nicht bis zum 24. warten bis er das repariert. der will dich doch nur hinhalten.
Genau. Laß Dich doch nicht vom Händler vera**chen
Am 24. sagt Dir dann womöglich jemand,dass er erst in 2 Wochen da ist usw.
Aber das ist typisch.Bei so jungen Leuten,z.B. Schülern erlauben die sich viel mehr als z.B. nem 50jährigem Geschäftsmann,wo sie wissen,dass der DIREKT mit dem Anwalt kommt !