Beiträge von LaderLuder

    Das mag ja sein, aber vom Gesetz her ist es definitiv KEIN MUSS, also ist es ziemlich egal, auch wenn es mal nen Bullen interessiert...!!!

    Der klotzt eh nur blöd, wenn ich ihm den Paragraphen an den Kopf knalle!!!

    So denn... meiner Meinung nach gibt es da überhaupt keine Diskussion?!

    Liebe Grüße sendet das LL

    Also folgender Satz steht in der StVZO:

    Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4m und einer Breite von nicht mehr als 1,60m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein.

    Also unser Fall wäre ja, der normale PKW 4, Lang und 1,60m Breit dürfte zwar OHNE Frontblinker fahren, aber MIT Seitenblinkern. Seitenblinker sind NUR erforderlich an Fahrzeugen mit mehr als 6m Abstand zwischen beiden Rändern der Lichtaustrittsflächen (also Außenkante Frontblinker und Außenkante Rückblinker).

    Also meiner Meinung nach, sind Seitenblinker keinesfalls erforderlich!!!

    Davon mal abgesehen, gab es den Corrado (genau wie meinen Polo 2F) ja MIT und OHNE Seitenblinker ab Werk. Wenn ich mir also originale Kotflügel OHNE seitenblinker an einen Wagen MIT eigentl. originalen Seitenblinkern mache, interessiert das sicherlich nen Toten. Schließlich ist nirgendswo in den Papieren festgehalten, dass der Wagen Original Seitenblinker hatte!!!

    So denn... meine Meinung...

    Liebe Grüße sendet das LaderLuder