Hi !
Also wo ist denn bitte das Problem.. Der Tüv hat mit dem Teil gar nichts am Hut. Entscheident ist die Bestätigung der Meisterwerkstatt und da schaut man eh nur nach dem MKB.
Auch das Straßenverkehrsamt schaut nur noch nach dem Schreiben von der Werkstatt.. So hab ich das gemacht. Absolut kein Thema..