Hallo.
Danke für die Tips, Männer.
Also Restgewinde stimmt - hab mich da an die Angaben der ABE gehalten.
Scheinwerfer und Bremskraftregler werd ich dann noch vorher einstellen.
Was halt *******e ist - die Tragen ja dann den Abstand vom Kotflügel zur Radmitte in den Schein ein.....wenn ich danach wieder runterdrehe....
Ich hoff mal net, daß die Bullen bei ner Verkehrskontrolle des Zollstock auspacken
Btw: Was würde dann passieren? Strafkohle und zum TÜV brav zeigen, wie es wieder hochgedreht ist, oder gibt´s direkt richtig eins auf die Nüsse?
Nene, da will man sich mal was schönen gönnen, und hat wieder nur Ärger
Grüsse
Aero