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Jo, is sie. Gut erkannt! ( Woran bloß?
)
Aber zurück zum Thema:
Da ich momentan keine passende FSE habe werden bei mir kurze Gespräche in der Art:"Wo bist du?...Aha, alles klar....bis gleich...", nach wie vor so erledigt.
Wie bereits erwähnt, glaube ich auch, das telefonieren im Stadtverkehr gefährlicher ist, als auf der Bahn, da man dort viel mehr zu beachten hat und aufmerksamer sein muß.
Für meine Begriffe ist das mit dem Telefonieren eine etwas komplexere Sache, da augenscheinlich nicht jeder registriert, wann die Ablenkung zu groß ist.
Also ist ein generelles Verbot natürlich nur logisch, allerdings sehe ich da zum Telefonieren mit FSE keinen Unterschied?? Abgelenkt ist man so oder so gleich viel!
Die Tatsache, daß man nur mit einer Hand fährt zählt für mich weniger, denn seid doch mal ehrlich!! Wie viele von euch fahren immer fahrschulmäßig mit beiden Händen am Lenkrad??
So ein olles Handy kann ich notfalls auch einfach falles lassen, aus 50cm Höhe wird das wohl kaum am Teppich zerschellen.
Insgesamt ist das in meinen Augen nur eine weitere Abzocke, denn sonst müsste nahezu alles verboten werden, was einen nur irgenwie ablenkt. Nicht nur tel., die Freundin im kurzen Rock auch essen und trinken während der Fahrt, mitsingen von Liedern, jegliche Gespräche mit dem Fahrer ( da könnte man gleich auf den ÖPNV zurückgreifen: " Bitte während der Fahrt nicht mit dem.......") und natürlich auch das Rauchen.
Ob es sich dabei um eine kurze Ablenkung oder eine lange, ob man nur 2 Finger braucht oder die ganze Hand ist doch, wenn man es genau nimmt völlig Wurst!
Aber ansonsten, nichts gegen Raucher!!! Schließlich ruinieren sie sich nur ihre Lungen, damit Deutschland sicherer wird
, oder wurden wir da jetzt auch belogen?? 
Übrigens Marius:
Zitat
Das denke ich mir zwar auch immer wieder, aber es ist ein RechtsüberholVERbot und ein RechtsverGEbot. Und ein Verbot steht über einem Gebot.
Kann man sehen, wie man möchte. Penetrantes Linksfahren ist eindeutig Nötigung, Rechtsüberholen allerdings ist (im harmlosesten Fall, d.h. ohne Gefährdung anderer) lediglich eine Ordnungswidrigkeit!! Was ist da laut Gesetzgeber wohl schlimmer?