also so weit ich weiß,müsste Deine Freundin gute Chancen haben.
Also,wenn jemand zu schnell fährt und dabei einen Unfall verursacht,obwohl Er Vorfahrt hat und Ihm einer diese genommen hat (Deine Freundin),dann hat er automatisch Schuld.
Soll heißen,wenn jemand auf der Hauptstraße zu schnell fährt und von der Nebenstraße überquert einer die Kreuzung und es kommt zu Unfall,hat nicht zwangsläufig derjenige von der Nebenstraße Schuld.
Das müsste aber der Gutachter anhand des Unfallhergangs und des Schadens ermitteln können.
Bei so einem Fall hätte der Polizist zumindest eine 50/50 Schuld einräumen müssen.
Da Deine Freundin schon so gut wie von der Hauptstraße runter war,kann man von einem langsamen abbiegen kaum sprechen.
Und bei der Wucht,die dann noch auf dem Wagen traf,kann man sehr wohl von überhöhter Geschwindigkeit sprechen.
rechtliche Vorgehensweise sehe ich bei diesem Unfall klar als angebracht.
Schon das Verhalten des Gegners deutet darauf,das Er weiß,das Er zu schnell war und was es normal für Ihn heißt,wenn man es nachweisen kann.