@Kai
Erstmal Glückwunsch dazu, aber lass dich damit nicht erwischen. Es ist nicht zulässig, und Unwissenheit schütz bekanntlich vor Strafe nicht.
Im Gutachten steht:
"...Gutachten verliert seine Gültogkeit bei technischen Veränderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenem Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflußen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen."
Und seit 01.01.05 hat der Prüfer keine Entscheidungsfreiheit dahingehend mehr. Es ist nur noch legal mit Phonmessung.