Hi!!
Der Mindestabstand vom Federbein zum Reifen beträgt genau 5 mm. Wenn auf Nummer sicher gehen willst eher mehr.
Federwegsbegrenzer kannst Du rein machen, musst allerdings beachten das Du den gesetzlich vorgeschriebenen Restfederweg einhälst. Als Restfederweg im Sinne der TÜV-Richtlinien bezeichnet man, wenn sich ein auf 130% der zulässigen Achslast beladendes Fahrzeug wenigstens noch 25 mm einfedern läßt.
Diese 25 mm stellen den Restfederweg dar. Bei der Festlegung dieser Prüfmethode wurde davon ausgegangen, daß bei einem Fahrzeug, das auf die zulässigen Achslasten beladen wurde, die dynamischen Belastungen im Fahrbetrieb das Gewicht des Fahrzeugs kurzzeitig um bis zu 30% ansteigen lassen können (Schocklast).
Gruß
Stefan