VR 6 Wiesel hat folgendes geschrieben::
Übrigens Marius:
Zitat:
Das denke ich mir zwar auch immer wieder, aber es ist ein RechtsüberholVERbot und ein RechtsverGEbot. Und ein Verbot steht über einem Gebot.
Kann man sehen, wie man möchte. Penetrantes Linksfahren ist eindeutig Nötigung, Rechtsüberholen allerdings ist (im harmlosesten Fall, d.h. ohne Gefährdung anderer) lediglich eine Ordnungswidrigkeit!! Was ist da laut Gesetzgeber wohl schlimmer?
...Nur das die Grenze zwischen rechts "vorbeifahren" und "überholen" recht fließend ist.
Viel Spaß beim der Diskussion mit der Polozei, wenn die Dich anhält, weil Du angebl. "rechts überholt" hast.
Und die ganze Zeit links fahren (Autobahn) ist nach wie vor eine OWi.
Noch besser: Auf Autobahnen mit mehr als 2 Fahrspuren (je Seite) gilt das übrigens auch für die mittlere Spur!
Links (und ggf. mittlere Spur) ist lediglich für´s überholen zu benutzen.
Im Stadtverkehr gilt auch das Rechtsfahrgebot, alleridngs hat man hier bei mehreren Spuren die freie Fahrspurwahl.
Und zum Thema "Headset".
Genau genommen ist ein Headset u.U. keine Freisprecheinrichtung im rechtlichen Sinne.
Vielmehr werden schon Überlegungen angestellt, das telefonieren mit Headset dem
Telefonieren ohne FSE gleich zu stellen.
Ich will weder behaupten nie zu telefonieren (ohne FSE) bzw. immer brav Rechts zu fahren, allerdings finde ich, daß das Telefonieren im Auto so oder so reltativ viel ablenkt (wie andere Sachen auch).
Also wenn man es maßvoll tut, dann hält sich die Verkehrsgefährdung meiner Meinung nach
in Grenzen, wobei ich im dichten Stadtverkehr möglichst auf´s telefonieren verzichte.
Besser ist das!