.... Da war nix mehr zu retten. Gehört zu seiner Historie halt nun dazu, die Reha-Maßnahme.
Reha für den Corrado :-)
Reha-Leistungen zahlen in der Regel die Rentenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn diese beiden Träger nicht zuständig sind, könnte die gesetzliche Krankenkasse die Reha-Leistung zahlen.
Abgesehen vom Träger gilt: Wer die Voraussetzungen für eine Reha erfüllt, hat ein Recht auf diese Leistung. Doch wer etwa bei der Rentenversicherung einen „Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellt, hat auch Mitwirkungspflichten. So muss man zum Beispiel richtige und vollständige Angaben in seinem Antrag auf eine Reha machen.
Quelle VdK