Wenn das ganze Seitenteil (üblich) lackiert wurde ist es in KEINEM Fall ein Bagatellschaden, denn die rechtlich tragbare Definition des Bagatellschadens richtet sich nach den Kosten der Reparatur, weniger nach dem Ausmass des Schadens. Wenn das ganze Seitenteil lackiert wurde, sprengt das sicherlich den Kostenrahmen. Meiner Meinung nach hätte der Schaden angegeben werden müssen. Den Anwalt würde ich in jedem Fall konsultieren...
Korrekt Günter, siehe mein Posting!