Hallo fahre zwar im moment einen Rally Golf aber vieleicht kann mir jemand weiter helfen?!?
Hatte am 28.09.05 einen Unfall mit einem Reh wobei Stoßange Grill Ladeluftkühler und Küherler drauf gegangen sind.
Habe bei der Versicherung angerufen DBV Winterthur die sagten mir ich soll zur Dekra wegen gutachten!!!
Der Gutachter hatte überhaupt keine ahnung und ich ahnte böses er meinte das Auto sei nichts mehr wert ich zu ihm davon gibt es nur noch 240 Stück er wollte es nicht glauben.
Jedenfalls rief ich nach einer Woche an und fragte was das Gutachten macht er sagte ist fertig und schon zur Versicherung.
Dazu sagte er der Wagen sei kein Wirtschaftlicher Totalschaden
Jetzt am Montag bin ich zum meinem Versicherungsmenschen und fragte was los ist er rief bei seiner Leitstelle an und die faxen das Gutschten mir zu.
Wiederbeschaffungswert ist laut Gutachten 3500€
Restwert ist 2890€
Repaturkosten sind 2317€
Jetzt dagt die Versicherung sie ziehen die Reparturkosten von dem Restwert ab und das ist die summe die ich bekomme!!!
Aussage der Sachbearbeiterin ist das es ja fast ein Totalschaden währe darum.
Was kann ich tun damit ich zu meinem Geld komme bitte um Hilfe
Versicherung will nicht zahlen: kein Totalschaden
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moin moin, wenn Du im ADAC bist, kannst Du Dir da per Online Rechtsauskunft einholen, kostet Dich nichts
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Geh zum Anwalt, die Versicherung versuchts erstmal so...
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Du kannst deinen Gutachter frei wählen! Lass keinesfalls einen Gutachter der Versicherung ans Auto, das sind die letzten ..........! Wenn du das Auto in ner Fachwerkstatt reparieren lässt und ne Rechnung anschleppst, solltest du deine Kohle definitiv bekommen! Willst du das Auto natürlich selbst repaprieren, dann musst du nochmal eine Reparaturbestätigung eines Gutachters anfertigen lassen, und due bekommst von den veranschlagten Raparaturkosten die Mehrwertsteuer abgezogen! Soweit mein Wissen! Hoffe ich konnte dir helfen! mfG
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reparieren lassen und nen anwalt einschalten ...
tomas
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@ Daniel hst
Den Gutachter kannst Du nur dann frei wählen, wenn Du der Geschädigte in einem Haftpflichtschaden bist. Bei den Kaskoarten (Voll-oder Teilkasko) bestimmt die Gesellschaft den Gutachter. Du kannst zwar ein Gegengutachten erstellen lassen, jedoch auf eigene Kosten!
@ Kantelezi
Was der Berechnung nicht stimmen kann?
Wiederbeschaffungswert 3.500
Restwert 2.890Bei Rep.-KOsten von über 2.000 Euro, kann der Restwert nicht mehr so hoch sein. Da liegt der Fehler! Ansonsten ist so eine Art der Abrechnung jedoch an der Tagesordnung.
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Spar dir den Anwalt !
Wie schon richtig gesagt wurde, bestimmt die Versicherung bei einem Kaskoschaden den Gutachter !
Bei Abrechnung ohne Rechnung, also fiktiv ,steht dir der Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert : 3.500 - 2.890 = 610 € zu.
Bei Vorlage einer Rechnung sind die Reparaturkosten (ca. 2317 €) zu erstatten, da kein echter Totalschaden vorliegt !Ciao...
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Der Restwert kann sehr wohl recht hoch sein...wie im genannten Beispiel. Bei einem relativ begehrten Fahrzeug bieten irgendwelche Aufkäufer aus Osteuropa schon mal unverhältnismäßige Summen (KFZ-Brief). Dass zwischen Rest- und Wiederbeschaffungswert lediglich 610 € liegen, dürfte aber die Ausnahme sein....
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