Wie gesagt brauche ne ABE für HartmannAnlage 7cm ab Kat... ... wenn ne Kopie geht dann nehm ich die gerne auch... Und für Brock B1 Felgen 16" brauch ich auch eine ABE...
(Würd mich übrigens auch über ne ABE für meinen Motorumbau freuen)
Suche ABE für HartmannAnlage 7cm ab Kat...
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7cm? Achso, du meinst 70mm durchmesser. Kann ich dir morgen mal scannen tun. Wenn das reicht.
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haja... muss es ja nur ausdrucken... oder seh ich das falsch? brauch ich da originalpapiere??
Ist es denn richtig dass ich quasi nichts eintragen lassen muss wenn ich dafür immer ne ABE mit mir mitschleppe?
[ 12 Februar 2003, 15:51: Beitrag bearbeitet von: Raziel VR6 ] -
nein, die anlage ist eintragungspflichtig. aber die eintragung in die Fahrzeugpapiere hat zeit, bis die zuständige stelle sich mit den Papieren beschäftigen muss.
d.h. du musst zum tüv, ca. 40€ auf'n tisch legen, damit der TÜVer die Nummern auf der Anlage mit denen auf der ABE vergleicht und dir so'n Schriebs mitgeben tut, den du dann dabei haben musst.
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WoW... 40€ für nummern vergleichen... ich glaub ich werd auch TÜVer...
Ok... und den Schriebs bring ich dann zur Dekra und die trägt mir den quatsch dann in den Brief ein... versteh ich das richtig? -
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Ist also ne ABE ohne EU siegel, wenn sie das hätte müsste man nämlich die Anlage nicht eintragen lassen.
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Komisch,ich glaube ihr bringt hier was durcheinander. Die Hartmann hat nur ein TÜV-Teilegutachten und KEINE ABE. Und daher muß sie noch von nem amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen werden und der gibt einem dann das endgültige Gutachten.Mit diesem Gutachten geht man dann zur Zulassungsstelle (oft ist es nicht SOFORT nötig,sondern erst bei dem nächsten Besuch der Zulassungsstelle).
Die ABE dagegen muß man einfach nur dabei haben,dann ist das in Ordnung.Da muß man nicht noch zum TÜV oder so. Man muß aber immer in die ABE schauen,z.B. ist es so,dass wenn man keine Serienbereifung hat ein Sportlenkrad trotz ABE noch extra abnehmen muß,da Sonderfall.
Und EU-Siegel ist wieder was anderes. Das kann man einfach so benutzen,da braucht man auch keine Papiere.Das eu-Prüfzeichen alleine reicht da aus.
SO denke ich jedenfalls.Man möge mich korrigieren.
[ 12 Februar 2003, 19:41: Beitrag bearbeitet von: CorradoGeil ] -
*Totalverwirrt*...
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Genau so ist es....!
Die Hartmannanlage für den VR6 hat keine ABE sondern nur ein Teilegutachten.
Bei´m TÜV,Dekra etc. wird dann Anhand des Gutachtens festgestellt ob die Anlage richtig am Fahrzeug angebracht ist. Das bekommst du dann bestätigt und kannst es bei nächster Gelegenheit in den Kfz-Schein nachtragen lassen.Michael
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so meinte ich's
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