Hallo, beschäftige mich schon länger damit einen eigenen Roadster zu entwerfen, als Basis verwende ich einen Citroen 2 CV 6 (Ente). Folgende teile wollte ich von demSpenderfahrzeug verwenden.
- chassie
- Achsen
- Bremsen
- Lenksäule
- Fahrwerk bzw. Federung
- Motor
- Getriebe-
- komplette Elektronik samt Belauchtungseinrichtung
Die Karosse möchte ich mir selbst anfertigen, als Grundgestell werde ich eine Rohrrahmenkonstruktion erstellen, die auf die alten Befestigungspunkte des "Entenhäuschens" montiert wird. Diese Rohrkonstruktion wird anschließend mit feinblech ausgekleidet. es gibt bereits eine Version die aus der Ente basiert und zwar ein Lomax, im prinzip das gleiche spiel wie bei meinem Vorhaben, dennoch bekommet mann dort einen Bausatz mit GFK Karosse. Momentan läuft eine Anfrage von mir beim Tüv bezüglich des "Umbaus der Ente". Was meint ihr welche Auflagen/ Einschränkungen werde ich bekommen, in welchem Ausmaß werden sich die Eintragunskosten belaufen? bei dem Lomax umbau wird "nur" ein anderung des Aufbaus eingetragen. Hier noch mal ein foto vom Lomax wie er fertig ausschaut http://www.guzzitech.dk/07/07-09/07-09-01/Lomax1.jpg
Was meint Ihr schwer realisierbar, oder doch machbar?