Einspruch einlegen weil auf Blitzerfoto nicht erkennbar?

  • Moin zusammen,


    ich weiß nicht so wirklich in welchen Thread ich die Frage am besten stellen soll deswegen kommt sie einfach mal hier rein.


    Ich bräuchte mal Hilfe/Meinungen in Sachen Bußgeld und Einspruch.
    Wurde vor knapp 2 Wochen geblitzt und eben ist der Brief angekommen... Sagen wir es mal so, schön ist was anderes. Die Strafe ist ebenfalls um einiges höher als ich erwartet hatte.
    Aber als ich gegoogelt was für Auswirkungen meine Punkte in Flensburg haben werden (habe nämlich leider schon ein paar angesammelt) bin ich über diesen Beitrag https://www.punkte-flensburg.d…htigsten-fragen-antworten gestolpert. Habe dann nochmal mein Blitzerfoto angeguckt und es ist tatsächlich sehr schwarz und kaum erkennbar.


    Ich bin jetzt am überlegen einen Einspruch einzulegen. Was sagt ihr? Habt ihr Erfahrungen mit Einsprüchen gemacht und würdet ihr es empfehlen?


    Liebe Grüße, ein verzweifelter Jörg :grinning_squinting_face:

    • Offizieller Beitrag

    Meine persönliche Meinung dazu:
    Ich würde, wenn ich am Steuer gewesen wäre, mich auf keine juristischen Tricks einlassen, sondern die Strafe zahlen und gut ist.
    Fehler kann jeder mal machen, aber man sollte auch dazu stehen.


    Was anderes ist es, wenn man den Eindruck hat, dass die Stelle an der die Messung durchführt wurde, ausschließlich dazu dient die Kasse der Kommune zu füllen oder wenn man relativ sicher ist, dass die Messwerte falsch sind oder man wirklich nicht am Steuer saß, dann ist ein Einspruch durchaus richtig oder sinnvoll. Würde aber auch in diesen Fällen vorher eine rechtliche Beratung durchlaufen, z.B. ADAC oder Rechtschutzversicherung. Beide sind meines Wissens kostenlos.
    Habe das noch nie gebraucht weil ich mich IMMER an jegliche Vorschrift halte.:bonk:

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn es auf dem Bild in dem Brief so aussehen mag das kaum etwas zu erkennen ist kann es bei der Original-Datei ganz anders aussehen. Der RA fordert die Akte an und der Fahrer ist zweifelsfrei zu erkennen, hast du zusätzlich die Kosten vom RA an der Backe.
    Vielleicht solltest du froh sein das sie die Änderungen im Bußgeldkatalog noch einmal zurückgenommen haben denn sonst wäre bei +21km/h schon 1 Monat Bus fahren angesagt gewesen.



    Ich musste mir jetzt übrigens auch vor kurzem, nach fast 20 Jahren, wieder einen Punkt gutschreiben lassen weil ich laut Messung 21km/h zu schnell war. Bei mir kam zusätzlich hinzu das ich mit dem LEIVTEC XV3 geblitzt wurde, das jetzt sogar vom Hersteller wegen Messfehler zurückgepfiffen wurde. Du kannst mich für bekloppt halten aber Fakt ist, ich war nunmal zu schnell unterwegs (Nach Tacho mit 98 statt 70) und habe selbst mit diesem Wissen KEINEN Einspruch eingelegt sondern werde diesen Punkt die nächsten 2,5 Jahre mit mir rum schleppen.
    So werde ich bei jeder Fahrt (ärgerlicherweise) daran erinnert auf die Geschwindigkeit zu achten.


    Ich mache jedenfalls nicht "mimimi" und trage es wie ein Mann!

  • Zitat

    Habe dann nochmal mein Blitzerfoto angeguckt und es ist tatsächlich sehr schwarz und kaum erkennbar.


    Jede Bußgeldstelle mag es anders handhaben, bei uns bekommt man mit dem Bußgeldbescheid einen Link zu persönlichen Akte, wo unter anderem weitere Bilder eingestellt sind.

    8.2003-6.2006: G60 MJ93

    Seit 11.2006: VR6 MJ94

    Automatische Anzeigen

    • Offizieller Beitrag

    Meine persönliche Meinung dazu:
    Ich würde, wenn ich am Steuer gewesen wäre, mich auf keine juristischen Tricks einlassen, sondern die Strafe zahlen und gut ist.
    Fehler kann jeder mal machen, aber man sollte auch dazu stehen.


    Sehe ich auch so.


    Einmal wurde ich geblitzt, obwohl ich fest der Meinung war, mich an die Geschwindigkeit gehalten zu haben. Dann ist mir aufgefallen, dass ich durchaus auch (1-2 :uglytock:) mal zu schnell unterwegs war und somit im Schnitt gut weggekommen bin. :lachen2:

  • Ich kann dir sagen, was es nützt! Nichts, denn....


    wenn du Einspruch einlegst, gelangt dein Bußgeldverfahren im Zuge der Amtshilfe zur Prüfung an die örtliche Polizei. Die steht dann irgendwann vor deiner Tür (ich gehe mal davon aus, dass du der Halter des Fzg. bist), schaut sich das Foto an, schaut sich dich als Person in Natura an....und wird eine Bewertung zurück an die Bußgeldstelle geben (Ja oder Nein)....und das auch bei einem Foto mit schlechter Qualität.


    Wenn du der Typ auf dem Blitzerfoto bist (Polizeimeinung)- dann wird das Bußgeldverfahren vollstreckt. A....karte.


    Bist du es tatsächlich nicht auf dem Foto dann hast du als Fahrzeughalter die Pflicht, den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Machst du das nicht, oder kannst es nicht, bekommst du Auflagen aufgebrummt. Im Übrigen, in beiden Fällen bleibst du auf den Verfahrenskosten sitzen.


    Also ich würde sagen, es lohnt sich nicht.

  • Ich hatte auch schon das Problem, dass ich durch ein von einen anderen Fahrzeug verdecketes Verkehrschild 23km/h zu schnell war.
    Der Innenspiegel hat mein Gesicht zum Teil verdeckt und das Bild war nicht sehr gut.

    Ich habe Einspruch mit Verweis auf das

    Zeugnisverweigerungsrecht der StPO "§ 52 StPO"
    Familienmitglieder und Verwandte gemacht,

    da auf diesen Bild mein Bruder sehr starke Ähnlichkeit mit mir hatte. :grinning_face_with_smiling_eyes:
    Weiterhin kann man Eichungsnachweise vom Messwagen anforden, das Protokoll des Einmessens der Anlage und ob das Kontrollfahrezug mit dem Gerät auf Winter oder Sommerräder geeicht wurde. etc..... Aber sowas sollte im Notfall von einen Verkehrsanwalt veranlasst werden.

    Da du aber schon einige Punkte eingesammelt hast, würde ich an deiner Stelle dann doch die Möglichkeiten abwägen, solche Dinge zu nutzen.

    Es könnte am Ende teurer werden wenn es nicht aufgeht.

    Bezahlt habe ich auch mit Handy an der Kreuzung, da meine Freundin wissen wollte wo ich bleibe. 1 Punkt und 130€. Hab das auch überlebt.

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