H-Zulassung 2020 und Versicherungsleistung im Schadensfall

  • Abend zusammen,

    da ich immer mal wieder neue Pläne für den Corrado schmiede, hier mein nächster Plan: H-Zulassung 2020.

    Meiner ist karosserieseitig komplett original. Lt. Infos im Netz darf man zeitgenössisches Tuning vornehmen. Das sollte nach Erstzulassung innerhalb von 10 Jahren zu kaufen gewesen sein.

    Was gab es da für den G? H&R-Gewinde sollte passen, Chip+Laderrad auch, Supersprint-Tröte ebenso...

    Ich rechne da eigentlich mit wenig Probleme, oder bin ich falsch informiert? Muss ich auf irgendwas achten? 2000 sollte doch eigentlich alles möglich gewesen sein, was wir jetzt auch machen, oder?

  • Moment mal. Also die Supersprintanlage, Chip und Laderad solltest du mal ausbauen. Weil es 1990 diese Teile bestimmt original nicht für dein Fahrzeug gab.


    Bei dem Thema Tunig muß man sehr vorsichtig im Bezug auf H-Kennzeichen sein. Lieber vorher informieren und mit dem Prüfer alles abklären.


    Denn nur weil es die Sachen seit 5-10Jahren gibt hat das mt klassischen Tuning nichts zu tun.


    Klassisch sind Tubning wie Abt, Zender, Treser, Kamei, Oettinger, etc. Alles was es bei denen gab kannst du als Tunig bei einer H-Zulassung verbaut haben.

  • Kann mir auch nicht vorstellen das der Tüv das so abnimmt. Das andere ist ob er darauf überhaupt achtet (Chip + Rad mein ich). Mit dem Fahrwerk sollte das aber eigentlich klappen. Gibt doch in genug Zeitschriften in denen z.B. Käfer zu sehen sind, die H-Kennzeichen haben und fast am Boden schleifen, wenn ich mich nicht irre...

  • Du irrst.


    Ich lese seit Jahren in Oldtimerzeitschrift alle Artikel zwecks Umbauten und Abnahmen. Fahrwerksänderungen gibt es beim Käfer einige. Auch verschiedene Achsen und Stoßdämpfervarianten gibts. Da der Käfer in den 40igern bis 90iger gebaut wurde ist da einiges möglich.


    Beim Corrado mußt du dann sehen ob es das Fahrwerk auch 1990 schon gab bzw. in wie fern die Richtlinien es zulassen. Kann klappen, muß aber nicht. :winking_face:

  • Bummelei:
    Die H-Zulassung ist für Fahrzeuge gedacht, auf die der Begriff "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" angewendet werden kann. Es gibt mittlerweile einiges an Literatur im Netz, so zum Beispiel eine Veröffentlichung des TÜV Süddeutschland. Suche im Netz mal nach dem Begriff "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern". Solltest schnell fündig werden.


    Folgende Punkte scheinen mir für dein aktuelles Vorhaben relevant zu sein:
    1. anerkennenswerte Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein. Oder anders herum: gerechnet vom Zeitpunkt der Gutachtenerstellung (für das H-Kennzeichen) können nur Umbauten anerkannt werden, die mindestens 20 Jahre alt sind. Da hilft es nichts, wenn man im Jahre 20 einen Umbau durchführt, den man so auch schon 10 Jahre vorher hätte machen können.
    2. Gerade für das Fahrwerk wird das Originalfahrwerk gefordert. Ein Gewindefahrwerk wird nicht akzeptiert.
    3. Auspuffanlage sollte Original sein. Abgasnachrüstung (der Umwelt zuliebe) wird akezptiert. Eine originalähnliche Edelstahlanlage wird akzeptiert, wenn die Optik und der Geräuschpegel nicht wesentlich vom Original abweichen.


    Allgemein: nicht alle möglichen Karrosserieumbauten, auch wenn älter als 20 Jahre, gelten als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut".


    Mein Ziel ist ebenfalls die Erteilung eines H-Kennzeichens. Wenn mein Corrado und ich es tatsächlich soweit schaffen sollten, bin ich mir jetzt schon darüber im klaren, dass ich das jetzt verbaute Fahrwerk und die Felgen wieder umrüsten muss. Daher bewahre ich schon jetzt alle Originalteile auf, die ich für einen "Rückbau auf Original" benötigen werden.


    Gruß ..........

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

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  • Interessant wäre, ob man mit den Hartmann-Anlagen ab Kat eine H-Zulassung bekommt.


    H&R Federn sollten ja möglich sein, aber wie schaut es mit Bilstein B8 Dämpfern aus?
    Sind die Dämpfer bei der Abnahme dann auch relevant, da sie ja Gasdruck- und Upside-down Technik besitzen, die es damals evtl. noch nicht gab?

  • Dann wirst du Pech haben. Es gibt ja die Möglichkeit die Dämpfer eines originalen Fahrwerks zu verbauen, denn max. 30mm Tieferlegung durch die Ferdern war in den Anfang der 90iger bei den Tunern meist verbaut.
    Siehe Treser, Abt, Oettinger. Mehr wird kaum zulässig sein.


    Und Hartmann entspricht nicht dem Originalzustand.
    1. zu laut.
    2. 63,5mm Durchmesser und kein original Tuning wie Votex oder Oettinger etc.

  • Danke für den guten Tip von wegen TÜV Süd!

    Dann kommt es wohl leider nicht in Frage, zumindest nach diesen Infos. Mit originalen Felgen (BBS RM, sofern aufbereitet) kann ich noch leben, nicht aber mit nem originalen Fahrwerk (wie sieht das denn bitte aus?)! Und originalen Auspuff! An meinem Wagen wurde bisher noch nichts geändert, lediglich Auspuff-Anlage und Gewindefahrwerk sind verbaut (auch nicht gebördelt). Aber das ist einfach ein absolutes Muss! Andernfalls gefällt mir der Wagen nicht, da tröstet auch kein H-Kennzeichen. Sogar original Lenkrad habe ich noch hier sowie das originale Radio.

    Ich denke, ich muss mal mit nem Tüver sprechen, was da so erlaubt ist und was nicht...

    Es sei den, man baut für die Abnahme um und anschließend auf Wunsch wieder zurück. Ich kann mir aber vorstellen, dass das mal eben als Steuerhinterziehung geahndet werden kann, oder?

  • Bis es für mich mit dem H-Kennzeichen überhaupt was werden kann, vergehen noch 10 Jahre. Wer weiß schon, wie dann die Vorschriften für die Entscheidungsfindung (H-Kennzeichen oder nicht) aussehen werden.
    Ich bewahre jedenfalls alle Originalteile erst einmal auf und mache nichts an meinem Corrado, was nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn es dann soweit ist, sehe ich weiter.


    Für das H-Kennzeichen auf Original zurückbauen, H-Kennzeichen ausstellen lassen, und dann wieder anfangen umzubauen: das wird wohl nicht gehen. Ich nehme an, dass dann ein H-Kennzeichen auch wieder aberkannt werden kann. Schließlich muss man die Umbauten auch mit H-Kennzeichen wieder eintragen lassen.


    Gruß ..........

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  • wenn man nach dem der h prüfung tuning teile anbaut kann es passieren bei einer kontrolle das sie dir die h zulassung aberkennen und das du sie für des auto auch nicht mehr bekommst! außerdem ist des fahren ohne zulassung :winking_face:

    die Rechtschreibefehler dienen zur allgemeinen Belustigung

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  • Hallo, mal eine aktuelle Frage zu diesem Thema:
    Ich plane das H-Kennzeichen für 2020, dann wird mein G60 30 Jahre alt. Zustand ist original außer 72er Laderad.


    Zur Zeit zahle ich 132€ Steuer. Hab gelesen, dass fürs H-Kennzeichen dann pauschal 191€ Steuer fällig werden. Ist das korrekt? Für die Steuer würde sich das finanziell ja nicht so lohnen. Wie sieht es mit der Versicherung aus?


    Freue mich über Eure Meinungen!

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt Vor- und Nachteile beim H-Kennzeichen.
    Ein Oldtimer-Gutachten sollte (muss) vorhanden sein um ggf. Probleme zu vermeiden.


    • Versicherungstechnisch musst Du bei den meisten Versicherungen entweder eine zweites Auto (Alltagsfahrzeug) oder zumindest eine Jahreskarte für den ÖPNV nachweisen.
    • Die Oldtimerversicherungspolicen sind in der Regel dafür deutlich günstiger.
    • Mit H-Kennzeichen darf man auch ohne grüne Plakette zur Zeit auch in den Umweltzonen der Innenstädte fahren.
    • Reparaturen müssen "oldtimergerecht" ausgeführt werden.
    • Soweit ich weiß, müssen von der gegnerischen Versicherung Reparaturkosten übernommen werden, die beim gleichen Auto ohne H-Kennzeichen ggf. als Totalschaden eingestuft worden wären. Diese Aussage habe ich allerdings nicht recherchiert.
  • Ok, auch wenn bei meinem G60 die Steuer mit H-Kennzeichen etwas höher wäre, wäre es insgesamt von Vorteil, den Oldtimer-Status zu erreichen. Insbesondere, wenn man den Wagen langfristig halten und fahren will. Das Argument mit Reparatur bei Totalschaden finde ich bisher am wichtigsten. Das würde ich noch mal prüfen.


  • Soweit ich weiß, müssen von der gegnerischen Versicherung Reparaturkosten übernommen werden, die beim gleichen Auto ohne H-Kennzeichen ggf. als Totalschaden eingestuft worden wären. Diese Aussage habe ich allerdings nicht recherchiert.


    Servus Klaus, das habe ich noch nie gehört, bitte mal recherchieren. Aber selbst wenn es so wäre, werden es Einzelfälle sein, denen das was nützt. Warum? Die gut gepflegten Corrados haben mittlerweile einen Wert von 10.000 Euro und mehr. Nun fährt Dir einer in den Wagen und hat auch noch Schuld. Sagen wir der Schaden beträgt 11.000 Euro, also ein Totalschaden. Dann habe ich heute die Möglichkeit von der 130% Regel Gebrauch zu machen, egal ob mit oder ohne H, sprich, wenn ich den Wagen wirklich reparieren lasse, dürfen die Reparaturkosten bis max. 13.000 Euro betragen. Und selbst wenn sie noch etwas höher liegen und man den Wagen unbedingt reparieren lassen möchte, dann lässt man das Gutachten so erstellen, dass das passt. Aber ich persönlich würde das gar nicht wollen. Bei der Schadenssumme liegt ja ein massiver Schaden vor, das ist und bleibt dann ein Unfallwagen und ich würde mir lieber Ersatz suchen, wenn es nicht gerade ein Einzelstück ist.

    Wenn man das H nicht für eine Umweltzone braucht oder anderen zeigen möchte, dass man Kulturgut fährt, braucht man es nicht. Viele Versicherungen bieten auch ohne H Versicherungen für Oldtimer an, dass muss mit H nicht unbedingt preiswerter sein. Dazu kommen die 100 Euro für Gutachten und eine extra HU, wenn man nicht auf zack ist und den Termin abpasst. Und wie Johnny schon sagte:


    Steuertechnisch lohnt sich ein H nicht bei hubraumkleinen Benzinern mit G-Kat nicht.


    Allenfalls beim VR6 mit Euro 1 kann man da sparen.


    Gruß


    Gunther

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    • Offizieller Beitrag

    Auf der Seite von Rechtanwalt Jürgen Schreiter gibt es gute, wichtige Infos und Tipps zum Thema:
    Welche Probleme können auftreten, wenn Sie mit einem Oldtimer einen Unfall haben?


    https://www.anwalt.de/rechtsti…-unfall-haben_119218.html


    Es ist also nicht so einfach und pauschal zu betrachten, wie ich das angedeutet habe.


    Sollte jeder aktuelle und angehende Oldtimerbesitzer lesen.

  • Das H Schild ist in meinen Augen genauso eine Fehl Planung wie das Wechsel Kennzeichen.
    Es läuft bei beiden Zeichen drauf hinaus das keinerlei bzw. nur winzige Vorteile für den kleinen Mann entstehen.

    Gruß Marco


    94er VR6K mit 16Bit, Doppel-Airbag, E-Recaros, Climatronic ECON, Mark20, Hartmann, SWRA, GRA und noch viel viel mehr in LK1B :biggrin:


    E91 330I Touring / E46 325I Cabrio

  • Hi,
    also für Liebhaber zB. dicker Amis lohnt sich das H-kennzeichen bestimmt. Und selbst "kleine Männer" gönnen sich das. Fahren mit dem Pauschal-steuersatz ohne Kat, sogar in die Umweltzone. Für den Corradofahrer wohl weniger.

    • Offizieller Beitrag

    Das H Schild ist in meinen Augen genauso eine Fehl Planung wie das Wechsel Kennzeichen.
    Es läuft bei beiden Zeichen drauf hinaus das keinerlei bzw. nur winzige Vorteile für den kleinen Mann entstehen.


    Na ja. Marco, für mich persönlich wären z.B. mehrere tausend Euro haben oder nicht haben schon mehr als winzig.
    ?
    Wichtig wäre für mich auch das Fahren in der Umweltzone, da ich nur eine Straße von einer solchen Zone entfernt wohne.Müsste sonst große Umwege fahren.
    ...und dann noch das versicherungstechnische

  • Lassen wir mal die großvolumigen V8 Amis mal außen vor.


    Klaus ich glaube das Thema Wechselkennzeichen hatten wir beide schonmal durch. Was bringt es mir ich zahle für 2 oder in meinem Fall 3 Autos volle Steuern darf aber nur mit einem fahren?
    Bei meiner Versicherung der ADAC macht es nur minimal was aus.
    Ich bin aktuell unwesentlich teurer als mit Wechselzeichen darf aber alle drei gleichzeitig bewegen .


    Das Thema H Zeichen und Umweltzonen ist auch noch nicht ganz geklärt. Könnte für Wetten das da auch noch irgendwas beschlossen wird das man in die Zonen nicht rein darf.

    Gruß Marco


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